Politisches Urteil des Berner Obergerichts

Ringgenberg, 23.04.2010
Politisches Urteil des Berner Obergerichts
Einmal mehr hat das Berner Obergericht ein politisches Urteil gegen einen Exponenten der auto-partei.ch gefällt. Für die auto-partei.ch des Kantons Bern kommt das Urteil gegen den Präsidenten der kantonalbernischen auto-partei.ch, Willi Frommenwiler aus Thunstetten nicht überraschend.
Das Berner Obergericht ist dafür bekannt, dass es selbst bei den fantasievollsten Anklagen wegen angeblichen Verstössen gegen das Antirassismusgesetz nicht Recht zu sprechen pflegt. Es benützt jeweils die sich bietende Gelegenheit um missliebige Personen von rechts der Mitte stehenden Parteien mit politisch motivierten Urteilen zu diskreditieren.
Die auto-partei.ch des Kantons Bern ist gespannt, ob auch beim Bundesgericht, wider besseren Wissens und gegen alle sprachlichen und wissenschaftlichen Publikationen die Verwendung des Wortes Primat ebenfalls als Verstoss gegen das Maulkorbgesetz angesehen wird. Die auto-partei.ch des Kantons Bern jedenfalls ist zuversichtlich, dass das Bundesgericht kein politisches Urteil fällt, sondern Recht sprechen wird.
Auskünfte erteilt:
Heinz Wegmann
Medienverantwortlicher auto-partei.ch des Kantons Bern
Tel.: 079 356 43 12
E-Mail: bern@auto-partei.ch
| Autor: Heinz Wegmann |
Veröffentlicht am: 16:40:16 23.04.2010 |
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Das ist doch Wortklauberei. Wenn das Gericht so spricht, dann ist das halt so und man muss nicht Wortklauberei betreiben. Wenn wir alle wissenschaftlich argumentieren, kommen sowieso viele nicht mehr mit.
#1 - rotweiler hugo - 24.04.2010 - 15:57
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