Volksvorschlag gegen das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vom 19. November 2009
Der Volksvorschlag sieht gegenüber dem beschlossenen Gesetz folgende grundsätzliche Änderungen vor:
Beispiele:
Seit Jahrzehnten wird im Kanton Bern eine der höchsten Strassenverkehrssteuer der Schweiz erhoben (Rang 24 von 26 Kantonen)
In den umliegenden Kantonen (selbst im Kanton ZH) ist die Strassenverkehrssteuer heute bis 50% günstiger als im Kanton Bern! (Wer soll das verstehen?)
Nach dem neuen Gesetz würden die hoch gepriesenen Vergünstigungen für Personenwagen der Effizienz-Kategorien A + B auch lediglich für 3 Jahre gelten, danach werden wieder die hohen kantonalen Verkehrssteuern wie oben aufgeführt (heute) erhoben! (Augenwischerei der Politik!)
Bei Fahrzeugen der Energieeffizienz-Kategorien E, F oder G wird eine ungerechtfertigte Zusatzsteuer erhoben. Es gibt einige Fahrzeughalter, die wegen ihrer Tätigkeit oder ihren Anforderungen nur ein Fahrzeug dieser Kategorie fahren können (Anhängerbetrieb, Grossraumfahrzeug, etc.).
20 Jahre alte Fahrzeuge
Es darf keine „Strafe“ sein (Zusatzsteuer), im Kanton Bern Motorwagen (Personenwagen, Lieferwagen), Motorräder oder Kleinmotorräder zu fahren resp. zu besitzen, die älter als 20 Jahre sind (Diskriminierung von Freunden alter Fahrzeuge).
Auf diesen Fahrzeugen wird neu eine Zusatzsteuer von 30 % erhoben!
(für immer und ewig!) Eine solche Zusatzsteuer gibt es in keinem anderen Kanton!
Referendumskomitee: „Für eine gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern“, c/o S. Flückiger AG, 4944 Auswil

Unterschriftenbogen herunterladen, ausfüllen und retournieren bis 10. März 2010